Allgemeine Geschätsbedingungen
Geltungsbereich und Reisebedingungen - Zimmer Reservierungen
Alle Reservierungen und Leistungen von Outdoor Camp Refugio Tirol in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Outdoor Camp Refugio; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Das Outdoor Camp Refugio, Otto Habicher behält sich das Recht, Touren und Leistungen umzubuchen wenn diese durch Witterungsverhältnissen z.b. hohe Wasserstände nicht durchführbar sind.Das gilt auch für die Belegung der Zimmer.
Persönliche Bedingungen
Schwimmkenntnisse für Rafting und Canyoning; Schwindelfreiheit und Trittsicherheit für das Canyoning und Klettersteig; körperliche Gesundheit; sportliche Grundkondition für Rafting, Klettersteig, Kajakurse und Canyoning sowie Mountainbiking und Canadiertouren.
Mitzubringen zu den Aktivitäten:
Badebekleidung, T-Shirt, Handtuch und Sonnenschutz.
Lockere Beckleidung – Trainingsanzug zu den Biketouren.
Vor Reiseantritt zu beachten:
Bestätigen Sie Ihre Buchung mind. 5 Tage vor Reiseantritt noch einmal telefonisch bzw. schriftlich, damit wir uns gegenseitig versichern können, dass alle gebuchten Leistungen in Ordnung sind.
Falls Sie die vereinbarte Treffpunktzeit zu den Aktivitäten nicht einhalten können bitte um schnellstmöglichen Anruf.
(+ 43 (0) 5266 - 88865)
Alkohol
Aus Sicherheitsgründen verwehren wir ALKOHOLISIERTEN Gästen die Teilnahme an unseren Aktivprogrammen. Bitte denken Sie daran, es wäre schade, aus diesem Grund nicht teilnehmen zu können.
Mitgebrachte Speisen und Getränke
Das mitbringen und verzehren von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf der gesamten Anlage untersagt!
Bei Zuwiderhandlung Platzverweis!
Reise- bzw. Stornoversicherung
Im Reisepreis ist keine Reise bzw. Stornoversicherung enthalten! Sie haben aber die Möglichkeit eine Reiseversicherung mit Stornoschutz bei unserem Partner
Elvia Reiseschutzversicherungen abzuschliessen.
Nicht in Anspruch genommenene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Es liegt in unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall uä.) für einzelne und gefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben, sofern uns die Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktritts-Versicherung.
Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist.
Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Reiseantritt zurück, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Kündigung durch Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können wir nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlägen eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Mindestteilnehmerzahl
Durch das Outdoor Camp Refugio, Otto Habicher festgelegte Mindestteilnehmerzahl muss zur Durchführung der einzelnen Veranstaltungen erreicht werden. Sollte diese nicht erreicht werden, ist das Outdoor Camp Refugio berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde erhält denn den einbezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück.
Kündigung / Rücktritt von Leistungen/ Nichtinanspruchnahme
Der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt berechnet Wildwasserschule Garmisch-Partenkirchen die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung bezogen auf den Gesamtpreis:
bis 21 Tagen vor Reisebeginn 0 %
20-14 Tage vor Reisebeginn 30%
13-5 Tage vor Reisebeginn 50%
danach werden 90% des Reisepreises fällig.
Umbuchung und Änderungen sind jederzeit möglich. Es können Bearbeitungsgebühren von max. 10 € anfallen. Für vom Kunden nicht in Anspruch genommene oder versäumte Leistungen (z.B. einzelne Kurstage) kann kein Ersatz und Erstattung gewährt werden. Bei durch ein ärztliches Attest bestätigter Krankheit können Touren und Kurse entsprechend nachgeholt werden, eine Rückerstattung kann nicht erfolgen.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Widerrufsrecht
Sie sind als Endkunde im Sinne von § 13 BGB an Ihre Buchung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung stornieren.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € in Abzug genommen.
In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Miss-Verständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Otto Habicher
Outdoor Camp Refugio
Alte Bundesstrasse 44
A - 6425 Haiming
Email:
Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Endkunden, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Anbieters, Silz Österreich/ Tirol vereinbart